Ihr Paket wurde gemäß Sendungsverlauf zugestellt, Sie haben es jedoch nicht erhalten.
Wenn Ihr Paket als zugestellt gekennzeichnet ist, empfehlen wir Ihnen, sich in Ihrer Nachbarschaft oder beim Hausmeister zu erkundigen, ob ein Dritter das Paket in Ihrem Namen angenommen hat. Laut Postgesetz hat der Postbote in der Tat das Recht, Ihr Paket bei einem Hausmeister oder Nachbarn abzugeben. Sie können sich auch an Ihr Postamt wenden, um die Zustelltour des Postboten zu verfolgen.
Wenn Ihr Paket als zugestellt gekennzeichnet ist, empfehlen wir Ihnen, sich in Ihrer Nachbarschaft oder beim Hausmeister zu erkundigen, ob ein Dritter das Paket in Ihrem Namen angenommen hat. Laut Postgesetz hat der Postbote in der Tat das Recht, Ihr Paket bei einem Hausmeister oder Nachbarn abzugeben. Sie können sich auch an Ihr Postamt wenden, um die Zustelltour des Postboten zu verfolgen.